Beschreibung
Ladenfläche in der Auricher Fußgängerzone bestehend aus einem Verkaufsraum, Büro/Lager sowie einem WC mit Vorflur und Abstellraum. Optional kann im nahegelegenen Bereich ein PKW-Stellplatz angemietet werden (80,00 Euro je Monat zzgl. Umsatzsteuer).
Mietpreis sowie Betriebskostenvorausleistung verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.
Sonstiges
Zur Vereinbarung eines unverbindlichen Besichtigungs- oder Besprechungstermins stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Als Immobilienunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkauf- oder -mietvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – z.B. durch Anfertigen einer Kopie. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne und alle weiteren Unterlagen vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.