Sanierte Gewerbefläche inmitten der Auricher Innenstadt!

26603 Aurich, Sonstige zur Miete

Kontaktdaten

Objektdaten

  • Objekt-ID
    5199
  • Objekttyp
    Sonstige
  • Adresse
    26603 Aurich
  • Nutzfläche ca.
    153 m²
  • Gesamtfläche ca.
    153 m²
  • Fläche von
    153 m²
  • Baujahr
    2025
  • Verfügbar ab
    nach Absprache
  • Mieter­provision (gewerblich)
    2,38 Kaltmieten inkl. MwSt.
  • Kaltmiete
    3.360,00 EUR
  • Miete pro m²
    22,00 EUR
  • Nebenkosten
    200,00 EUR

Energieausweis

  • Energieausweis
    nicht erforderlich

Objekt­beschreibung

Beschreibung

Die großzügige Gewerbefläche mit einer Fläche von 153 m², die sich im Erdgeschoss eines Wohn- und Gewerbegebäudes befindet, bietet Raum für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten. Die Gewerbefläche besticht mit Ihrer ausgezeichneten Lage in der Auricher Fußgängerzone.

Die Kombination aus repräsentativen Schaufensterflächen (ca. 8,5 m Länge) und einem funktionalen Grundriss mit räumlich abgesetztem hinteren Bereich schafft ideale Voraussetzungen für verschiedenste Nutzungskonzepte.

Der finale Ausbau kann zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden, dies bietet die Möglichkeit die Gewerbefläche optimal an Ihr Nutzungsvorhaben anpassen zu können.

Die Gewerbefläche eignet sich ideal für Unternehmen, die nach einer repräsentativen Immobilie in zentraler Lage suchen.

Der angegebene Mietpreis versteht sich netto zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

Sonstiges

Zur Vereinbarung eines unverbindlichen Besichtigungs- oder Besprechungstermins stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Als Immobilienunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkauf- oder -mietvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – z.B. durch Anfertigen einer Kopie. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne und alle weiteren Unterlagen vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.

Lage

Inmitten der Auricher Fußgängerzone gelegen bieten die Räume eine optimale Fläche für Gewerbebetriebe, welche den Zulauf von Laufkundschaft in bester Sichtlage wünschen.

Die ungefähre Position der Immobilie auf Google Maps ansehen (Link auf externe Website)

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