Beschreibung
Das im Jahr 2020 erbaute Penthouse befindet sich auf der zweiten Etage eines modernen 6-Familienhauses und bietet eine Wohnfläche von ca. 73 m².
Über den Flur des Penthouse gelangt man in den großzügigen Wohn- und Kochbereich, der viel Platz zum Entspannen und Genießen bietet. Die offene Küche ist modern ausgestattet und lädt zum gemeinsamen Kochen ein. Die Schlafzimmer bieten ausreichend Platz für ein gemütliches Bett und einen Kleiderschrank. Das Badezimmer ist geschmackvoll gestaltet und verfügt über eine Dusche und eine Infrarotkabine. Der Balkon bietet die Möglichkeit, die sonnigen Monate im Außenbereich zu verbringen und den Blick über die Umgebung schweifen zu lassen.
Durch den vorhandenen PKW-Stellplatz ist auch das Parken kein Problem. Insgesamt bietet das Penthouse mit seinen modernen Annehmlichkeiten und der hervorragenden Lage eine ideale Wohnmöglichkeit für anspruchsvolle Käufer als Zweitwohnsitz bzw. als Vermietungsobjekt zur Rendite.
Abgerundet wird das Objekt durch einen separaten Einzel-Abstellraum sowie den gemeinschaftlichen Außen-Abstellraum für Fahrräder. Der Verkauf der exklusiven Wohnung erfolgt vollständig möbliert mit allem Inventar.
Ausstattung
Die Wohnung wird über eine gemeinschaftliche Gas-Brennwerttherme beheizt, es sind Kunststofffenster mit Wärmeschutzverglasung verbaut. Die vorhandene, hochwertige Einrichtung ist im Kaufpreis inbegriffen.
Die Böden sind mit Designbelag ausgestattet, Bad und Gäste-WC sind verfliest.
Sonstiges
Zur Vereinbarung eines unverbindlichen Besichtigungs- oder Besprechungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Als Immobilienunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkauf- oder -mietvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – z.B. durch Anfertigen einer Kopie. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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